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Felix Schreiner
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Frage von Eva B. •

Frage an Felix Schreiner von Eva B. bezüglich Bundestag

Guten Tag Herr Schreiner
in dieser Woche soll in Berlin das IfsG §28b beschlossen werden. Dies ist ein alarmierender Umgang mit unseren Grundrechten, da Ausgangssperren wie Betriebsschließungen verfassungsbrüchig sind und nicht zu einer parlamentarischen Demokratie passen. Der Föderalismus, als zentrale, demokratische Einrichtung zum Schutz gegen politisches zentralistische Machtgebahren würde mit einer solchen Entscheidung abgeschafft und der Bundestag sich faktisch selbst entmachten. Die Bundesregierung kann so ohne Parlamentsbeteiligung neue Corona-Verordnungen erlassen.
Wie positionieren Sie sich zum oben dargestellten Sachverhalt?

Als Abgeordneter stellen Sie die Verbindung von uns Bürgern ins Parlament dar. Ich sehe es kritisch, wenn Sie Ihren (und damit unseren) Einfluss mit Beschluss dieses Gesetzes IfsG §28b faktisch abzuschaffen. Wie stehen Sie dazu? Können Sie die Interessen der Bevölkerung so noch wahr nehmen?

Gerichte in Deutschland, Portugal und Osterreich haben inzwischen bestätigt, dass die verwendeten Tests für den Zweck zu dem sie eingesetzt werden untauglich sind und aufgrund der Fehlerquote kann eine 100er Inzidenz jederzeit durch Anheben der Anzahl der gemachten Tests herbei getestet werden. Dies geschieht durch aktuelle Anordnungen wie Testungen in Schule, Betrieben zwangsläufig und führt zum Dauer-Lockdown.

Welche Erklärung haben Sie dafür, dass derart untaugliche Messinstrumente weiterhin eingesetzt und ihr Einsatz sogar noch ausgeweitet wird?

Soeben hat das Statistische Bundesamt für das erste Quartal festgestellt hat, dass sich für 2021 (wie schon für das gesamte Jahr 2020) keine Uebersterblichkeit feststellen lässt. Derzeit liegen die Todesfallzahlen sogar unter dem Durchschnitt der drei Vorjahre.
Wie erklären Sie uns die fortgesetzten Maßnahmen und wie positionieren Sie sich diesbezüglich, auch mit Blick auf die Zukunft und die Fortsetzung der Krise? Wie beabsichtigen Sie bezüglich des geplanten IfsG §28b abzustimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Brain,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Ziel der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist, dass zukünftig in Deutschland nachvollziehbare und einheitliche Regeln gelten, wenn in einer Region die Inzidenz von 100 überschritten wird. Das Nebeneinander von unterschiedlichen landespezifischen Regelungen hat damit für hohe Inzidenzwerte ein Ende.

Wenn der Deutsche Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschließt, stärkt er damit seine eigene Position. Mit der Änderung wird die zentrale Entscheidungskompetenz in den Bundestag zurückgeholt. Nicht mehr die Ministerpräsidentenkonferenz wird entscheidend sein. Der Bundestag kann jede Corona-Verordnung des Bundes stoppen und ändern, wenn dies eine Mehrheit des Bundestags so beschließt. Rechtsverordnungen können nur mit aktiver Zustimmung des Bundestages beschlossen werden, somit besteht keine Zustimmungsfiktion.

Mit diesem Gesetz soll klarwerden: Das wichtigste Entscheidungsorgan über die zentralen Anti-Corona-Maßnahmen ist der Deutsche Bundestag - nicht die Ministerpräsidentenkonferenz. Die mit der neuen Notbremse ergriffenen Maßnahmen werden bis zu 30. Juni 2021 befristet. Damit ist jetzt noch klarer als zuvor: Der Deutsche Bundestag als vom Volk gewähltes Organ ist in der Pandemie Herr des Verfahrens - die Maßnahmen gegen Corona werden in der Herzkammer unserer Demokratie debattiert, beraten und entschieden.

Bei der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde von allen Seiten kritisiert dass der Bundestag als gewähltes Organ die Entscheidungskompetenzen an die Länder abgibt. Wir nehmen nun das Zepter in die Hand und tun das, was in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder von uns gefordert wurde. Der Bundestag debattiert und entscheidet über die Corona-Maßnahmen. Es geht in keinem Fall darum, den Föderalismus auszusetzen, sondern einheitliche und transparente Regelungen zu finden, die endlich eine Veränderung bringen müssen. Deswegen werden die Länder auch eng in diesen Prozess eingebunden. Auch aus rechtspolitischen Gründen spricht nichts gegen eine solche Regelung, da dies ein formelles Gesetz darstellt und die Einschätzungsprärogative des Bundesgesetzgebers zugrunde liegen würde. Die Maßnahmen könnten jederzeit durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden und werden zudem revidiert, sobald die Epidemische Lage nationaler Tragweite vom Bundestag für beendet erklärt wird. Damit wird die Begleitung der exekutiven Maßnahmen durch uns, den Deutschen Bundestag, ermöglicht und das Demokratieprinzip gestärkt.

Insbesondere die letzten Punkte zu den Aspekten der Kompetenz des Deutschen Bundestages und des Föderalismus sind mir wichtig. Ich habe sie angesprochen, um damit zu unterstreichen, dass für mich diese Elemente von zentraler Bedeutung sind. Wir müssen in der Krise die Stärke der Demokratie, des Föderalismus und unseres Parlamentarismus beweisen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass einzelne Maßnahmen und auch der Prozess zu deren Entscheidungsfindung in der Kritik stehen. Das ist für mich auch der Grund, warum die Rolle des Parlaments und unseres Föderalismus gestärkt werden muss.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist nach wie vor der aussagekräftigste Wert über den Stand der Pandemie. Die Erkenntnisse der vergangenen 13 Monate zeigen: Dieser Wert erlaubt verlässliche Prognosen über die Pandemieentwicklung. Andere Werte wie der R-Wert – also die Ansteckungsrate – oder die Auslastung der Intensivstationen hängen mittelbar mit der Inzidenz zusammen. So folgt beispielsweise die Steigerung der Zahl der Intensivpatienten oder die Zahl der Todesfälle mit einer mehrwöchigen Verzögerung dem Anstieg der Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist zielgenau, weil sie tagesaktuelle Schwankungen, die auch zufallsbedingt sein können, ausgleicht. Sie ist außerdem für die Bürgerinnen und Bürger klar und nachvollziehbar und kann tagesaktuell und landkreisgenau auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts nachgesehen werden. Insofern sorgt sie auch für Rechtssicherheit.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine Bemerkung zur Zuverlässigkeit von PCR-Tests: Meiner Wahrnehmung nach ist die Wirksamkeit in der Öffentlichkeit und der Wissenschaft umstritten. Als medizinischer Laie kann ich daher nur begrenzt bewerten, welche Aussagen nun der Wahrheit am nächsten sind. Ich kann mich hierzu lediglich auf meiner Meinung nach vertrauenswürdigen Quellen stützen. Das mag vielen nicht gefallen, es ist aber ehrlich. Die Gesellschaft für Virologie hat auf die hohe Zuverlässigkeit des PCR-Tests (Polymerase Chain Reaction) in der Diagnostik von SARS-CoV-2 hingewiesen. Die Sensitivität des Verfahrens liegt demnach bei nahezu 100 Prozent. Laut der Fachgesellschaft spiegeln die vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldeten Daten zum Infektionsgeschehen medizinische Befunde und keine rohen Testergebnisse wieder. Diese Informationen finden Sie hier: https://www.g-f-v.org/node/1387 oder unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118870/PCR-Test-auf-SARS-CoV-2-zeigt-hohe-klinisch-diagnostische-Sensitivitaet-von-nahezu-100-Prozent

Die Beratungen zu dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes laufen aktuell auf Hochtouren. Wie ich abgestimmt habe, können Sie im Zuge der kommenden Namentlichen Abstimmung verfolgen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich nach meinem besten Wissen und Gewissen abstimmen werde. Mein Ziel ist klar: Wir brauchen den schnellstmöglichen Weg aus dieser Pandemie. Ich werde alles mir Mögliche unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen.

Herzliche Grüße,

Felix Schreiner

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