
 Antwort 03.04.2024 von Ulrike Bahr   SPD
Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Pensionär:innen erfolgt gemäß Ruhegehalts- und Anteilssatzes.

Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Pensionär:innen erfolgt gemäß Ruhegehalts- und Anteilssatzes.

Fragen rund um die Versorgung fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung habe

Die Besteuerung der Rente fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMF wenden.

Inflationsprämie
