(...) Sehr geehrter Herr Frei, Mit dem Bundesimmisionsschutzgesetz wird geregelt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit insbesondere Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen, also Euro 4- und Euro 5- Fahrzeuge, die weniger als 270 Milligramm NOx pro Kilometer ausstoßen, sowie EURO 6-Fahrzeuge von Verkehrsverboten ausgenommen sind. Damit wird die erforderliche Rechtssicherheit auch für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen. (...)
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(...) Wie Sie richtig erwähnen, sind einige Dieselfahrzeuge mit geringem Stickoxid-Ausstoß von Verkehrsverboten nicht betroffen. Das am 14.03 vom Bundestag beschlossene Gesetz besagt, dass emissionsarme Diesel-PKWs mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 von Verkehrsverboten ausgenommen werden, wenn sie im Fahrbetrieb geringere Stickoxidemissionen als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. (...)
(...) Nicht zuletzt sind wir uns auch sicher, dass die Fahrverbote vollkommener politischer Unsinn sind. So konnte gezeigt werden, dass sich die Fahrwegen in Berlin erheblich durch die Fahrverbote verlängern werden. Unserer Ansicht nach ist die Debatte vollkommen ideologischer Natur und entbehrt jeder Grundlage. (...)
(...) Das bedeutet, dass nach dem Software-Update das Fahrzeug den Angaben im CoC entsprechen muss. Die Bundesregierung hat mit einer Gesetzesänderung klargestellt, dass künftig nur noch Fahrzeuge in den Verkehr gebracht werden dürfen, die die Grenzwerte im realen Betrieb einhalten. (...)