Antwort 14.10.2025 von Christian Görke Die Linke
Da ich kein Mitglied des Wahlprüfungsausschusses bin, kann ich selbst nicht auf das Verfahren einwirken bis der Ausschuss dem Bundestag einen Antrag vorlegt.
Da ich kein Mitglied des Wahlprüfungsausschusses bin, kann ich selbst nicht auf das Verfahren einwirken bis der Ausschuss dem Bundestag einen Antrag vorlegt.
Eine Neuauszählung kommt in Frage, wenn der Wahlprüfungsausschuss oder das Bundesverfassungsgericht gravierende Mängel feststellen sollten.
Eine Neuauszählung ist angesichts der aktuellen Faktenlage aus meiner Sicht abzulehnen.
Es gilt hier, genau zu prüfen, ob die Einwände, die die Richtigkeit der Auszählung anzweifeln, gerechtfertigt sind, und das Ergebnis der Prüfung kann man nicht vorwegnehmen