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Nach dem Urteil des BVerfG geht es nun darum, Rechtssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass es sich um eine selbstbestimmte Entscheidung handelt.
Für mich sollte es dabei bleiben, die geschäftsmäßige (!) Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu belassen
Der neue Deutsche Bundestag muss zeitnah eine neue Debatte führen und das Thema wieder auf die Tagesordnung setzen.
In der aktuellen Legislaturperiode hatte es Vorschläge zur Regelung der Sterbehilfe bzw. des assistierten Suizides gegeben. Da das parlamentarische Verfahren nicht abgeschlossen werden konnte, wird es in der nächsten Legislaturperiode sicher erneute Vorschläge geben.
Ich finde, dass schwerstkranke, leidende Menschen die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Ende ihres Lebens haben sollten.