Da die Bundesländer immer weniger ihrer Verpflichtung nach Investitionsförderung der Heime nachkommen, sind diese immer mehr gezwungen, die Kosten auf die Bewohner umzulegen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 27.01.2026 von Bernd Rützel SPD
Antwort ausstehend von Tim Wook SPD
Antwort 04.05.2026 von Marja-Liisa Völlers SPD
Wenn man aufgrund psychischer Erkrankungen einen Pflegegrad erhält, hat man Anspruch auf die regulären Leistungen des entsprechenden Pflegegrades.
Antwort 13.07.2026 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir können gut nachvollziehen, dass die angekündigten Reformen viele Fragen und auch Verunsicherung auslösen. Zu Ihrer ersten Frage: Haushaltsnahe Dienstleistungen fallen nach dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes nicht grundsätzlich aus der Pflegeversicherung heraus.
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort 26.01.2026 von Katrin Staffler CSU
Die Länder sind für die Pflegereform ganz wesentlich, denn die Aufgabe die Versorgungsstruktur sicherzustellen und die Förderung der Investitionskosten, liegt bei ihnen.