(...) Ich möchte mich dazu aus folgenden Gründen nicht äußern: Das Thema Schule & Bildung ist eines der wenigen Bereiche, bei denen die Bundesländer allein zuständig sind. Als Politiker, der auf der Bundesebene arbeitet, will ich mich ganz bewusst nicht in diese Zuständigkeit einmischen. (...)
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(...) Hiervon unabhängig gilt, dass der Unterricht in einer Fremdsprache einem Bildungsplan folgt, der sowohl die sprachlichen Kompetenzen als auch aktuelle und landeskundliche Inhalte als Bildungsziele ausweist. Die Teilnahme am Schulunterricht, der einem definierten Bildungsauftrag folgt, ist daher nicht gleichwertig mit der Feststellung eines Sprachniveaus. Aus diesem Grund gibt es an den Beruflichen Gymnasien nicht die Möglichkeit, die Pflicht zur Belegung einer zweiten Fremdsprache im Hinblick auf den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife durch eine Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache zu ersetzen. (...)
(...) In der Tat variiert die Möglichkeit eines kostenlosen Online-Zugriffs auf Abitur-Klausuren von Bundesland zu Bundesland. Ich unterstütze diesbezüglich den Gedanken, dass allen Schülerinnen und Schülern die gleiche Chance auf eine gute Abiturvorbereitung ermöglicht werden sollte. (...)
(...) Digitale Bildung ist eine Querschnittsaufgabe und findet daher in allen Schulfächern während der gesamten Schullaufbahn bis hin zum Abitur statt. Es ist also vorgesehen, dass sich Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Schulzeit sehr gründlich mit Medien und dem Umgang mit ihnen auseinandersetzen. (...)
(...) Laut Grundgesetz ist die Bildungspolitik Sache der Bundesländer. Sie wird also im Wesentlichen von den Ländern und den dortigen Bildungsministerien gestaltet, einschließlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragen bezüglich der Einstellung von Lehrern und der Sanierung von Schulgebäuden. Wir möchten Sie deshalb bitten, sich in diesen Fragen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu wenden. (...)