
(...) Wie Sie der aktuell geltenden Bremischen Garagenverordnung aber entnehmen können, gibt es dort kein Verbot der Fahrradeinstellung. (...)
(...) Wie Sie der aktuell geltenden Bremischen Garagenverordnung aber entnehmen können, gibt es dort kein Verbot der Fahrradeinstellung. (...)
(...) Es gibt keinen guten Grund, warum nur der Pkw und nicht auch das Fahrrad in einer Wohnanlagen-Garage sicher im Trockenen stehen darf. Für öffentliche Garagen gilt das umso mehr in einer Stadt, die sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben hat. Sie können sich sicher sein, dass wir Ihr Anliegen weiterverfolgen werden. (...)
(...) Zu dem Projekt gibt es heute Abend, Mi 08.05.19, eine Debatte in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg. Dort können Sie ohne Anmeldung hingehen. (...)
Sehr geehrte Frau Köpke, (...)
(...) - Die Gesamtbreite der Elektrokleinstfahrzeuge ist auf 70 cm, die Gesamthöhe auf 1,4 Meter und die Gesamtlänge auf 2 Meter beschränkt. (...)
(...) Deshalb wird umso wichtiger die Beachtung der im §1 der STVO festgelegten Grundregeln sein. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht müssen das A und O im Straßenverkehr für alle sein. (...)