
Antwort ausstehend von Jürgen Joost LKR

Stromausfälle sind nicht hinnehmbar. Verschiedene Maßnahmen können helfen.
Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu.
Sehr geehrter Herr M.
vielen Dank für ihre Frage zum Thema Finanzen, die ich Ihnen gerne direkt beantworte.
Einkünfte werden seit 2011 auf meiner Homepage veröffentlicht. Link: https://www.tanja-machalet.de/internet/Über%20mich/Gläserne%20Abgeordnete/
Das bisherige Cannabisverbot halten wir für gescheitert