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Frank Bsirske
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Frage von Wilfried N. •

Wie sehen Sie die steuerliche Ungleichbehandlung in Verbindung mit den Straßenausbaubeiträgen bei privat Selbstnutzenden Hausbesitzern gegenüber von Gewerbetreibenden, Kapitalanlegern, Wohnungsges.?

Sehr geehrter Herr Bsirske,
Im Zusammenhang mit den Straßenausbaubeiträgen kommt es in einigen Bundesländern bei der Sanierung einer Anliegerstraße oft zu erheblichen finanziellen Auswirkungen für die betroffenen privaten Selbstnutzenden Hauseigentümer mit niedrigen Einkommen oder Altersrenten.
Anders sieht es aber aus, wenn eine Immobilie zur Einkünfte Erzielung genutzt wird, also vermietet oder zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Dann gehören alle Aufwendungen, die durch die Vermietung oder gewerbliche Nutzung veranlasst sind, zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben und diese können steuerlich geltend gemacht werden und damit die eigene Steuerlast des Betriebes mindern. Im Ergebnis kommt also der Staat bzw. die Allgemeinheit auch noch für diesen Teil der Straßenausbaubeitrages auf.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr V.,

 

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

 

Ihre Aufregung kann ich gut nachvollziehen. Der Sachverhalt ist problematischerweise in der Natur unseres Einkommensteuersystems angelegt. Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu. Allerdings ist Deutschland tatsächlich ein Steuerparadies für Immobilienbesitzer*innen und an ein paar Stellen könnte man durchaus etwas ändern. Wir Grüne haben in der Vergangenheit verschiedene Forderungen diesbezüglich aufgestellt, z.B. die Beendigung der Umgehung von Grunderwerbsteuer durch Share Deals im Immobilienmarkt, was nun auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Oder in der Erbschaftsteuer die problematische Ungleichbehandlung von steuerbegünstigten Immobilienübergängen bei mehr als 300 Wohneinheiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Emmler

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