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(...) Die Integrationspolitik hat also hier – trotz aller Schwierigkeiten und Fremdenfeindlichkeiten, die wir aus dem oben aufgeführten Gedicht jetzt kennen – funktioniert. Wesentliche Mittel der Flüchtlingspolitik aus den 40er und 50er Jahren waren übrigens Enteignung und Solidaritätsabgaben der Vermögenden; wer eine Wohnung hatte, musste diese mit den Flüchtlingen teilen und jene auch noch versorgen. Heute ist das undenkbar. (...)

(...) Alle anderen kommen auf die andere Seite der noch zu bauenden Mauer, so z.B. Nazis, Islamisten, Reichsbürger und andere Idioten. Vorzugsweise werden für diese einzumauernden Gebiete die ruinierten west- (NRW, Saarland) und ostdeutschen (Brandenburg, Sachsen, Teile von MV) Randgebiete genutzt. (...)

(...) Nach der Genfer Flüchtlingskonvention, darf die Aufnahme von Flüchtlingen nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Person ein Ausweisdokument mit sich führt. (...)

(...) Wir stehen zur humanitären Pflicht, Menschen, die vor Krieg und staatlicher Verfolgung fliehen, zu helfen. Klar ist für uns aber auch, dass die Menschen in ihre Heimat zurückkehren müssen, wenn der Fluchtgrund - zum Beispiel der Krieg - endet. In einem Positionspapier habe ich einmal mit dem nordrhein-westfälischen Integrationsminister und unserem Bundesvorstandsmitglied, Dr. (...)

(...) Auch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sieht – wie die EMRK – keine „Obergrenze“ vor, wenn von dem Asylsuchenden vorgebracht wird, dass Verfolgung aus den in der Flüchtlingskonvention genannten Gründen (Nationalität, politische Überzeugung, Religion etc.) oder Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Es ist also auch völkerrechtlich nicht zulässig, den Asylantrag einfach nicht zu prüfen („Obergrenze“), wenn etwa der Staat der Durchreise unbekannt ist oder wenn die Asylsuchenden über den Luftweg einreisten. (...)