Ein politischer Zusammenhang zu der steuerlichen Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG besteht nicht.
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Da bleibt auch die Ampel in der Pflicht, einen Plan vorzulegen, der dafür sorgt, dass nicht kleine und mittlere Einkommen die Schulden der Pandemie wesentlich bezahlen, wie damals nach der Finanzkrise, in der die Steuerzahler die Banken gerettet haben.
Informationen zum Schuldenmanagement des Bundes finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Schuldenmanagement_des_Bundes/schuldenmanagment.html.
Der kollektive Verbraucherschutz ist eines der wesentlichen Ziele der BaFin, die sie im Rahmen ihrer Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten, verfolgt.
Das von Ihnen angesprochene Urteil des BVerfG muss also erst durch den EuGH bestätigt werden.