
Der Bundesverband deutscher Banken verfolgte mit der Entscheidung das Ziel, die Leistungsfähigkeit des freiwilligen Einlagensicherungsfonds zu sichern und sich auf den Schutz privater Anleger zu fokussieren.
Der Bundesverband deutscher Banken verfolgte mit der Entscheidung das Ziel, die Leistungsfähigkeit des freiwilligen Einlagensicherungsfonds zu sichern und sich auf den Schutz privater Anleger zu fokussieren.
Solche Fälle müssen vermieden werden.
Mit Blick auf meine grundsätzliche Position zu dem Thema verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort auf Ihre hier gestellte Frage vom 30.12.2021.
Bislang sind die entsprechenden BFH-Urteile noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden, da die Umsetzung der Urteile noch geprüft wird
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Wir möchten Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an die zuständige Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz zu wenden.