Antwort 16.02.2026 von Daniel Bettermann SPD
Die Einstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Indiz.
Die Einstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Indiz.
Die Beurteilung des Verfassungsschutzes ist meines Erachtens nach ein eindeutiges Indiz für die Verfassungswidrigkeit der AfD. Persönlich bin ich der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem BVerfG gegeben sind.
Hier finden Sie den Link zur aktuellen Berichterstattung der Tagesschau vom 25.06.2026.
Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind nach wie vor sehr hoch.
Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD nur bei hinreichend belastbarer Erfolgsaussicht vor dem Bundesverfassungsgericht