Wie stehen Sie zu einem Verbotsverfahren gegen rechtsradikale und verfassungsfeindliche Parteien?
Sehr geehrte Frau Sarah K.,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und Ihr damit verbundenes Interesse.
Ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist das schärfste Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Angesichts der weitreichenden Folgen sind die rechtlichen Hürden bewusst hoch. Erforderlich sind konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass eine Partei aktiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht und dabei auch Erfolg haben könnte.
Die Einstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Indiz. Ich halte es daher für richtig, die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ernsthaft und parteiübergreifend zu prüfen. Zugleich ist klar: Ein juristisches Vorgehen allein wird das zugrunde liegende Gedankengut nicht beseitigen. Deshalb müssen wir die politische Auseinandersetzung ebenso entschlossen führen, extremistische Positionen klar benennen und zugleich überzeugende Antworten auf die realen Sorgen vieler Menschen geben.
Beides gehört zusammen: die konsequente Verteidigung unserer Verfassung und eine starke, glaubwürdige demokratische Politik.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bettermann, MdB


