Ihr Impuls ist für die laufende Debatte deshalb wertvoll: Es geht im Gesundheitswesen nicht nur um die Finanzierung der Behandlung, sondern ebenso um die Verringerung vermeidbarer Krankheitsursachen.
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Die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD hat sich im Koalitionsausschuss und im Bundeskabinett darauf verständigt, die Beitragssätze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2026 nicht zu erhöhen
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
Wir benötigen grundlegende Sozialreformen, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die langfristige Stabilität unserer Systeme sichern.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung angepasst. Diese Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.