
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Wir werden zeitnah das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung behandeln und so beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde vergangenen Freitag, 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Diese Zustimmung steht noch aus.
Wir erkennen die gesellschaftlichen Realitäten des täglichen Cannabiskonsums von Millionen von Bürger*innen an und nehmen diese als SPD sehr ernst. Neben dem Koalitionsvertrag haben wir uns schon davor im Wahlprogramm für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.
Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für ein Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (BBVAngG-E) dauert weiterhin an.
Aussagen zu genauen Zeitpunkten möchte ich an dieser Stelle aber nicht treffen.
Wir gehen davon aus, dass die parlamentarischen Beratungen zum Demokratiefördergesetz zügig abgeschlossen werden.