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Sie kritisieren zu Recht die Ungleichbehandlung im deutschen Rentenversicherungssystem. Unsere sozialen Sicherungssysteme beruhen auf dem Solidaritätsprinzip

Die Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten, neben den Rentner*innen, die Energiepreispauschale von 300 €, welche zum 01.12. ausgezahlt wird. Die Auszahlung einer Pauschale an ehemaligen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landes- und Kommunalebene ist allerdings Länderangelegenheit.


Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.

Fragen rund um Versorgungsbezüge fallen in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)