Antwort 29.09.2023 von Dietmar Bartsch Die Linke
Pensionäre der Länder oder etwa Rentner, denen es in der Regel finanziell schlechter geht, haben diesen Anspruch nicht.
Pensionäre der Länder oder etwa Rentner, denen es in der Regel finanziell schlechter geht, haben diesen Anspruch nicht.
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Wenn ich in Rente gehe, was in etwa 3 Jahren möglich sein wird, werde ich vermutlich etwas über der Durchschnittsrente liegen.
Die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen muss erst per Gesetz beschlossen werden.