Frage von Robert K. • 19.08.2024

Antwort von Johannes Steiniger CDU • 26.08.2024
Soweit nach den Verhaltensregeln für Abgeordnete eine Veröffentlichungspflicht gegeben ist, werden Angaben auf der Abgeordnetenseite des Bundestages angezeigt.
Soweit nach den Verhaltensregeln für Abgeordnete eine Veröffentlichungspflicht gegeben ist, werden Angaben auf der Abgeordnetenseite des Bundestages angezeigt.
die Union knickt nicht vor Lobbyisten ein.
nach meinem Kenntnisstand ist das Verhalten der Beamtin Gegenstand einer dienstrechtlichen Prüfung durch das zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF). Mit Ihrem Einverständnis würde ich Ihre Nachricht an das BMF weitergeben und damit Informationen zum aktuellen Sachstand einholen.
Interessensvertretung ist ein legitimes Instrument im demokratischen Gesetzgebungsprozess und hilft dabei, verschiedene Positionen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen.