Antwort 22.12.2021 von Hans-Jürgen Thies CDU
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Bevölkerung vor einer Seuche und gewährt ihm die Möglichkeit, tief in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, um die Ausbreitung einer Seuche zu verhindern.