Antwort 13.10.2022 von Christian Petry SPD
Nach meinem Verständnis können hier Bezieher von Vorruhestandsgeld nicht außen vor bleiben.
Nach meinem Verständnis können hier Bezieher von Vorruhestandsgeld nicht außen vor bleiben.
Nach meiner Kenntnis können im Iran erworbene Rentenansprüche grundsätzlich auch im Ausland geltend gemacht werden
Ich verspreche Ihnen, dass wir weiter an der Verbesserung der Lebensgrundlage von Rentnerinnen und Rentnern arbeiten werden.