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Ich würde im Bundestag einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren unterstützen. Zuvor muss ein solcher Antrag aber akribisch vorbereitet werden. Ein solcher Antrag muss sitzen. Eine zweite Chance wird es nicht geben.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 40 Absatz 1 vor, dass der Bundestag seine Präsidentin bzw. seinen Präsidenten und deren bzw. dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter wählt. Daraus ergibt sich allerdings kein rechtlich verbindlicher Anspruch.
Ich bin da selbst sehr im Zwiespalt, ob es sinnvoll ist, die AfD zu verbieten.