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Sepp Müller
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Frage von Timo D. •

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistisch ein. Werden sie einem Verbotsverfahren gegen die AfD zustimmen, um unsere Demokratie zu schützen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Frage. Ein Parteiverbotsverfahren kann durch den Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eingeleitet werden. Die Nachweispflicht, dass eine Partei kämpferisch-aggressiv gegen die demokratische Grundordnung arbeite, liege dann beim Staat. Der Schaden eines scheiternden Verfahrens würde die staatlichen Institutionen sehr belasten. 

Ich bin der Meinung, dass ein Verbotsverfahren der AfD nicht das politische Problem des fehlenden Vertrauens in unsere demokratischen Institutionen lösen wird. Aus diesen beiden Gründen stehe ich einem Verbotsverfahren sehr skeptisch gegenüber. 

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