Frage von Stefan B. •

Heute hat der Bundesverfassungsschutz die sog. AfD insgesamt als gesichert rechtsextrem eingestuft. Sind Sie für die Prüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht?

Sehr geehrte Frau S.,

der Bundesverfassungsschutz hat heute öffentlich gemacht, dass er die AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem einstuft. Ihre Aktivitäten seien demnach gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet. Nach Medienberichten wurden durch das Bundesamt Belege für diese Einschätzung in einem über 1.000-seitigen Gutachten gesammelt.

Zum Schutz unserer Demokratie ist durch das Grundgesetz für solche Fälle eine Prüfung eines Parteiverbots durch das Bundesverfassungsgericht vorgesehen. Eines der drei Organe, die dieses Verbot beantragen können, ist der Bundestag.

1. Werden Sie eine Prüfung eines AfD-Verbots mit beantragen?

2. Werden Sie anders als von ihrem designierten Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn gefordert, mit der Partei nicht so umgehen „wie mit jeder anderen Oppositionspartei auch“?

3. Werden Sie Kandidierende dieser rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Partei im Bundestag wählen?

Vielen Dank für Ihre Antworten! :)

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Katja Strauss-Köster
CDU