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Bei Menschen mit geringem Einkommen wird die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zumeist vollständig ankommen. Spitzenverdienende mit Spitzensteuersatz werden dagegen im Ergebnis nur eine Entlastung in Höhe von 174 Euro erhalten.
Eine vermeintliche Bevorzugung von Geringerverdiener:innen sind bei den aktuellen Entlastungen nicht gegeben.
Die Energiefrage darf nicht zur sozialen Frage werden
Wir werden uns als CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dass unsere Gesellschaft beispielsweise mit den stark ansteigenden Energiepreisen nicht alleingelassen wird.