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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von Dennis K. •

Wie stehen Sie zur enormen finanziellen Belastung eine überhöhte Zahl an Feuerstättenüberprufungen durch Bezirksschornsteinfeger?

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

private Haushalte werden durch die gestiegenen Energiekosten enorm belastet. Warum wird in diesem Zusammenhang die Arbeit von Bezirksschornsteinfeger nicht besser kontrolliert, um eine finanziell Entlastung zu schaffen?
Wie kann ein Bezirksschornsteinfeger mehrere Kehrungen im Jahr veranlassen, für die er überteuerte Abgaben verlangt, ohne das eine entsprechende Überprüfung der Plausibilität dieser stattfindet? Warum kann man als Privathaushalt die Notwendigkeit dieser nicht transparent durch einen dritten Bezirksschornsteinfeger überprüfen lassen?
Wir sprechen hier von Gebühren die im Jahr in den dreistelligen Bereich gehen und für den Schornsteinfeger einen Zeitaufwand von wenigen Minuten bedeuten. Wucher würde man dies in anderen Bereichen nennen. Zwar ist das Kehrmonopol gefallen, aber Hausbesitzer wissen genau, dass ein Wechsel des Schornsteinfegers oder eine Beschwerde gegen den Bezirksschornsteinfeger zu erhöhten Kosten führen wird.

Vielen Dank

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

Ihre Anfrage vom 18. März zur (angeblichen) „enormen finanziellen Belastung durch eine überhöhte Zahl an Feuerstättenüberprufungen durch Bezirksschornsteinfeger“ beantworte ich gern. Allerdings habe ich bereits am 20. Januar  und am 2. März 2022 hier auf Abgeordnetenwatch ausführlich und persönlich (!) meine Haltung zur hoheitlichen Aufgabenstellung der Schornsteinfeger dargelegt, die Sie ergänzend noch einmal nachlesen sollten.

Zur fachlichen Beurteilung, wie viele Kehrungen im Jahr ein Bezirksschornsteinfeger verlassen kann, steht die Kreisordnungsbehörde zur Verfügung – die Arbeiten der Schornsteinfeger unterliegen der Kehr- und Überprüfungsordnung. Dort steht geschrieben, welche Schornsteine wie oft geprüft werden (müssen). Diese Festlegungen erfolgen durch das Bundeswirtschaftsministerium. Die regionale Schornsteinfegerinnung steht Ihnen bei fachlichen Fragen ebenfalls hilfreich zur Seite.

Sie beschweren sich über „enorme finanzielle Belastungen“ durch eine überhöhte Zahl an Feuerstättenüberprufungen durch den Bezirksschornsteinfeger“ – ob die von Ihnen monierte Anzahl allerdings tatsächlich „überhöht“ ist, kann Ihnen nur Ihre örtliche Kreisordnungsbehörde sagen, denn die erforderliche Anzahl an Überprüfungen hängt vor allem von Ihrer Heizung ab – falls Sie z.B. einen Kamin haben, wird die Anzahl an Überprüfungen deutlich höher sein als ohne Kamin. Die Art Ihres Heizsystems beziehungsweise Ihrer Feuerstätte ist also relevant für die erforderlichen Überprüfungen - einige müssen technikbedingt häufiger und andere seltener geprüft werden, Kehr- oder Überprüfungsarbeiten an Schornstein und Feuerstätte sind beispielsweise oft aufwendiger, als eine schnelle Messung der Emissionswerte.

Was die Preisgestaltung betrifft, ist zu sagen, dass das staatliche Monopol inklusive der Preisfestlegung 2010 durch das damalige Wirtschaftsministerium abgeschafft wurde.

Wenn Sie grundsätzlich mit der Leistung nicht zufrieden sind oder die „enormen  finanziellen Belastungen“ durch die Aufgabenwahrnehmung Ihres Schonsteinfegers ungerechtfertigt finden, dann können Sie sich – neben der fachlich zuständigen Kreisordnungsbehörte oder Schornsteinfegerinnung – auch gern an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentralen sorgen dafür, dass die Stimmen der Verbraucherinnen und Verbraucher Gehör finden und sind in der Lage fachlich hervorragend zu beraten und Sie über Ihre Rechte in diesem speziellen Fall aufzuklären. Die Verbraucherzentralen sind unabhängig, gemeinnützig und werden durch die öffentliche Hand unterstützt, weshalb diese allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit offenstehen.

Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

 

 

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