Antwort 20.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Sonderkündigungsrecht bleibt trotz Wegfalls der Einzelinformation bestehen
Sonderkündigungsrecht bleibt trotz Wegfalls der Einzelinformation bestehen
Dabei ist mir eine Differenzierung wichtig: Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sah noch keine Abschaffung dieser individuellen Information vor.
Mir ist bewusst, dass das von uns beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Einschnitten verbunden ist und allen etwas abverlangen wird.