Antwort 05.04.2023 von Bengt Bergt SPD
Das Ermittlungsverfahren wurde auf Grund des Verdachts der vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie der verfassungsfeindlichen Sabotage durch die zuständige Bundesanwaltschaft aufgenommen.
Das Ermittlungsverfahren wurde auf Grund des Verdachts der vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie der verfassungsfeindlichen Sabotage durch die zuständige Bundesanwaltschaft aufgenommen.
Der Generalbundesanwalt ermittelt in dieser Angelegenheit.
Es gibt Pipelines von Norwegen und Niederlande uam.
Die zerstörte Nord Stream 2 hat nie geliefert.
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.