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Wir als Unionsfraktion bekennen uns zum Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an. Damit stehen wir nach wie vor fest zu der heute geltenden gesetzlichen Regelung des Abtreibungsrechtes.
Ja. Ich bin der Überzeugung, Schwangerschaftsabbrüche müssen außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden. Deshalb habe ich den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs von Anfang an – als einer der Erstunterzeichnenden – unterstützt.

Für mich ist klar: Frauen sollten sich im Falle einer ungewollten Schwangerschaft für einen Abbruch entscheiden können und medizinisch gut versorgt werden, ohne durch Strafandrohung kriminalisiert zu werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer eine sehr weitreichende persönliche und ethische Entscheidung, die sich mit Sicherheit keine Frau leicht macht. Sie sollte dafür weder stigmatisiert noch kriminalisiert werden.

Ja!