Der neue pauschale Zuschlag schafft eine erhebliche Verbesserung für die betroffenen Rentenbeziehenden
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Im Rahmen der Einführung des Bürgergelds wurde sich mit Fragen des Hinzuverdiensts noch nicht befasst. Fragen zum Hinzuverdienst im Rahmen des SGB XII und der Anrechnung von Werkstattlohn sind sensible und wichtige Fragen, die zu einem späteren Zeitpunkt separat geprüft werden.
Soweit ein grundsätzlich bestehender Rentenanspruch zum Beispiel aus Gründen der Einkommensanrechnung nicht zur Auszahlung kommt, besteht kein Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Da der Entwurf aber in der kommenden Woche im Kabinett beraten werden soll und das dritte Entlastungspaket eine hohe Priorität einnimmt, soll das gesamte parlamentarische Verfahren voraussichtlich bereits zum Ende Oktober abgeschlossen sein.
die Bundesregierung hat im 3. Entlastungpaket eine Energiepreispauschale von 300€ für Rentner zugesagt. Laut aktuellem Stand soll die Pauschale zum 01. Dezember 2022 durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden.
Wir werden das Bürgergeld im parlamentarischen Verfahren abschließend so schnell wie möglich beraten und auf den Weg bringen.