
Die Fristverlängerung mit vereinfachten Prozessen kommt!
Die Fristverlängerung mit vereinfachten Prozessen kommt!
Während der Corona-Krise hatten viele Unternehmen und Selbstständige mit Umsatzrückgängen zu kämpfen.
Während der Corona-Krise hatten viele Unternehmen und Selbstständige mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. Um diesen wirtschaftlichen Schock abzufedern, wurden mit den Corona-Wirtschaftshilfen, insb. November- und Dezemberhilfen und Überbrückungshilfen, insgesamt ca. 63 Milliarden Euro vom Staat an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt.
Die steuerberatenden Berufe sind während der Pandemie bereits sehr belastet worden, weshalb eine maßvolle Fristverlängerung zielführend ist.
Wir möchten Ihnen versichern, dass wir die von der Steuerberaterkammer Hamburg vorgebrachten Punkte ernst nehmen und bereits in Gesprächen mit den zuständigen Stellen sind, um mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.