Antwort 11.06.2026 von Stephan Brandner AfD
Meines Wissens nach hat die AfD sich in diesem Bereich noch nicht öffentlich positioniert.
Meines Wissens nach hat die AfD sich in diesem Bereich noch nicht öffentlich positioniert.

Es ist nicht beabsichtigt, § 45 Absatz 1a SGB V auf das Beamtenrecht des Bundes zu übertragen. In Fällen dieser Regelung kann Sonderurlaub gewährt werden.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.