Wie in allen anderen Fällen, in denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, sind die Staatsanwaltschaften daher auch in Fällen des Kirchenasyls verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
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Bislang hat Berlin als einziges Bundesland angekündigt, die Rechtslage so zu ändern, dass ein Kirchenaustritt im Online-Verfahren möglich wird. Weitere Bundesländer, sicherlich auch Baden-Württemberg, werden hier nachziehen.
In Baden-Württemberg und Karlsruhe besteht neben der mündlichen Austrittserklärung beim Standesamt auch die Möglichkeit einer notariell beglaubigten schriftlichen Austrittserklärung.
Als Ampel-Regierung im Bund haben wir vereinbart, dass wir eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung voranbringen. Wir würden uns selbstverständlich sehr darüber freuen, wenn die Bundesländer auf ihrer Ebene ebenso die Digitalisierung voranbringen würden.
Ich teile Ihren Frust und Ihre Kritik an dieser Regelung voll und ganz und habe Ihre Nachricht daher zum Anlass genommen, die Problematik innerhalb meiner Fraktion nochmals anzusprechen und werde mich hier für eine Lösung einsetzen.

Spätestens 2024 wird ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag eingebracht.