Frage von Gustav B. • 01.11.2022

Antwort von Stefan Gelbhaar BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 17.01.2023
Damit die StVO entsprechend reformiert werden kann, muss aber zunächst das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz angepasst werden.
Damit die StVO entsprechend reformiert werden kann, muss aber zunächst das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz angepasst werden.
Leider sterben auch heute noch zu viele Menschen auf Deutschlands Straßen, auch im Zusammenhang mit zu hohem Alkoholeinfluss oder Drogenmissbrauch beim Autofahren. Auch wenn die Zahl in den letzten Jahren erfreulicherweise kontinuierlich zurückgegangen ist, ist jede Person, die bei einem solchen Unfall zu Schaden kommt, eine zu viel.
Eine Meldepflicht würde datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen. Auch bestünde die Gefahr, dass Menschen gesundheitliche Probleme nicht mehr feststellen lassen.
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO: