Was spricht dagegen den Grenzwert jetzt bereits im existierenden Gesetzesentwurf auf 3mg/ ml Blutgserum zu erhöhen und eventuell später nach oben zu justieren, wenn Ihre "Prüfung" angeschlossen ist?
Es herrscht aus meiner Sicht Einigkeit in der Wissenschaft darüber, dass der momentane Grenzwert zu niedrig ist. Die Streitfrage ist vielmehr wo der Grenzwert festzusetzen ist. Einigkeit besteht aus meiner Sicht bei den oben geschriebenen 3 mg/ml. Was spricht also dagegen den Grenzwert jetzt so festzusetzen und später nach Prüfung eventuell nach oben zu korrigieren?

