Eine WEG-Änderung, um eine*n siegreiche*n Kläger*in gegen die unterliegende WEG-Gemeinschaft von der anteiligen Kostentragung zu befreien, ist nicht geplant
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Bei Mietwohnungen ist es so, dass die Mieter*innen den Zustand des Gebäudes nicht beeinflussen können und so keine Maßnahmen ergreifen können, um Heizen oder die Energieeffizienz des Gebäudes positiv im Sinne des CO2-Ausstosses zu beeinflussen. Es sind die Vermietenden, die Einfluss auf den energetischen Zustand und die Heiztechnik des Wohngebäudes haben. Daher motiviert das im Kabinett beschlossene Stufenmodell des CO2-Preises Vermietende, energetische Sanierungen in ihrem Gebäude voranzutreiben.
Das Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (KfW 134) ist nach der Haushaltssperre wieder angelaufen.
Es ist daher davon auszugehen, dass das KfW-Programm 134 bald wieder zur Verfügung stehen müsste.
Ich befürworte bau- und wohnungspolitische Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Wohneigentumsquote geeignet sind.