
(...) Polizeibeamtinnen und -beamten greifen im Einsatz im Rahmen des geltenden Rechts in die Rechtssphäre der Bürger ein. Dieses Eingreifen kann zur Folge haben, dass die Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen als nicht rechtmäßig empfinden. (...)
(...) Polizeibeamtinnen und -beamten greifen im Einsatz im Rahmen des geltenden Rechts in die Rechtssphäre der Bürger ein. Dieses Eingreifen kann zur Folge haben, dass die Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen als nicht rechtmäßig empfinden. (...)
(...) Nein, Sie stehen selbstverständlich nicht in der Recherche-Verantwortung; ich bitte nur immer um die Formulierung eines konkreten Anliegens, damit ich die Chance habe, konkret zu antworten. Insofern danke ich Ihnen sehr für Ihre Schilderung der Handlungsweisen im Jobcenter – ein solches Vorgehen wäre in der Tat falsch und nützte keiner Seite, weder den Arbeitsuchenden noch den Unternehmen. Die Legislaturperiode des Landtages endet mit der Wahl in weniger als drei Wochen, aber ich werde schon einmal mit unserem Arbeitsmarktpolitischen Sprecher Nico Brünler und unserer Sozialpolitischen Sprecherin Susanne Schaper darüber reden, wie wir das in der neuen Wahlperiode parlamentarisch aufgreifen können. (...)
(...) Die Anführungsstrich zum Volkseinwand sind erforderlich, da es dazu noch kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren inclusive genauer Bezeichnung gibt. (...)
(...) Protestieren dürfen Beamtinnen und Beamte, nur nicht streiken. Das Grundgesetz regelt in einer bestimmten Situation sogar das Recht auf Widerstand für jede und jeden einzelnen. (...)