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Hendrik Hering
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Frage von David S. •

Frage an Hendrik Hering von David S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hering,

ich begrüße die Möglichkeit hier mit ihnen und auch anderen Amtspersonen zu kommunizieren und bedanke mich bei allen die sich hier beteiligen.

zu meiner Frage ich habe mich in letzter zeit mit dem Thema der Polizei sowohl Landes als auch Bundespolizei befasst da ich im Beruf viel Auto fahre habe ich zwangsläufig natürlich mit der Polizei zu tun.

Mir ist aufgefallen das in Deutschland ca. 12000 fälle angezeigt wurden in denen die Polizei falsch gehandelt haben soll. nun habe ich weiter recherchiert und festgestellt das davon nicht mal 2% zur vor Gericht landen und davon mehr als die hälfte abgewiesen werden.

Aus meiner sich als einfacher Bürger hört sich das ziemlich beunruhigend an.

Hier ist die Sachlage klar und deutlich der Staatsanwalt der hier die fälle bearbeitet ist voreingenommen da er regelmäßig Polizisten als Zeugen dienen und zur Verbrechensaufklärung stark beitragen.

Wäre hier in diesem Fall nicht eine Neutrale Ermittlung angebrachter?
Und wenn ja wie gedenken sie das umzusetzen?

zu guter letzt

Vielen dank für ihren dienst an unserem Land.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne folgendermaßen beantworte:

Polizeibeamtinnen und -beamten greifen im Einsatz im Rahmen des geltenden Rechts in die Rechtssphäre der Bürger ein. Dieses Eingreifen kann zur Folge haben, dass die Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen als nicht rechtmäßig empfinden. Es entspricht unserem Rechtsstaatsprinzip, dass Bürgerinnen und Bürger nicht nur Beschwerde gegen jedes staatliche Handeln einlegen dürfen, sondern auch, dass sie jede Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen können.

Jegliches polizeiliches Einschreiten wird dokumentiert. Demnach ist in der Regel bekannt, wer die handelnden rheinland-pfälzischen Polizistinnen und Polizisten in jedem Einsatz sind. Wenn Verfehlungen angezeigt werden, stellen die landesweit gültigen Regeln für den Polizeibereich Mechanismen dar, die helfen, jegliche Art von Verfehlungen aufzudecken und Informationen zu liefern, um eine umfassende Aufklärung der Fälle gewährleisten zu können.
Die Verpflichtungen der Polizeibeamtinnen und -beamten werden durch eine Vielzahl von Regelungen unmissverständlich beschrieben. Diese Regelungen sind Bestandteil des Studiums und werden anlassbezogen im Rahmen von Fortbildungen regelmäßig vertieft. So ist beispielsweise jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte verpflichtet, Strafanzeigen zur Anzeige zu bringen, von denen sie oder er dienstlich Kenntnis erlangt. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, machen sich die Beamtinnen und Beamten selbst strafbar und erfüllen den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt.

Ob ein Straftatbestand tatsächlich erfüllt ist, liegt nie im Ermessen der Polizei. Sofern ein Anfangsverdacht gegeben ist, ist dieser "Sachverhalt" auch zu dokumentieren. Durch interne Regelungen bei der Polizei ist gewährleistet, dass eine Straftat nie von der Dienststelle bearbeitet wird, deren Einsatzkräfte selbst betroffen sind. Ganz aktuell wurde dieser Grundsatz noch einmal dadurch verstärkt, dass behördeninterne Ermittlungen gegen Polizeibeamte an einer zentralen Stelle und eng an die Behördenleitung angebunden werden. Darüber hinaus kann in Fällen von überregionaler oder besonderer Bedeutung das LKA die Verfolgung von Straftaten einer anderen als der örtlich zuständigen Polizeibehörde übertragen oder selbst übernehmen.

Viele Beschwerden gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte richten sich jedoch nicht gegen eine Maßnahme an sich, sondern gegen die Art und Weise der Amtsführung. Das heißt, dass grundsätzlich in fast allen Fällen von einer rechtmäßigen Handlung ausgegangen werden kann. Von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wird in diesen Fällen z.B. Unhöflichkeit oder Respektlosigkeit gemeldet. Soweit es um die Art und Weise des Verhaltens der Polizistin oder des Polizisten geht, kann gegen jeden Amtsträger eine Dienstaufsichts- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde gerichtet werden.

Mit vielen weiteren Maßnahmen im Polizeibereich wurden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. So wurde beispielsweise im Jahr 2017 die Bodycam flächendeckend eingeführt. Sofern es zu Auseinandersetzungen kommt, dokumentiert die Aufzeichnung sowohl das Verhalten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger als auch der Einsatzkräfte. Außerdem wurde im Jahr 2014 das Amt der "Polizeibeauftragten für die Landespolizei" geschaffen. Sie ist die Ansprechpartnerin sowohl für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger als auch für die Eingaben von Polizeibeamtinnen und -beamten. Ihr wurde ein sehr weitreichendes Auskunftsrecht eingeräumt.

Die Beauftragte für die Landespolizei hat ausdrücklich in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2017/2018 die gute Fehlerkultur und die interne Kommunikation in der Polizei hervorgehoben. Sie sieht hierin auch eine Ursache für die vergleichsweise geringe Anzahl von Eingaben. So wurden vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 insgesamt 83 zulässige Bürgereingaben erfasst. Davon betrafen 30 Eingaben ein nach Auffassung der Betroffenen unangemessenes Verhalten von Polizeikräften – etwa bei Verkehrskontrollen. Beanstandet wurde außerdem eine aus Sicht der Betroffenen nicht gegebene oder unzureichende Verfolgung von Anzeigen durch die Polizei in 11 Fällen bzw. die fehlende Präsenz der Polizei allgemein (4 Fälle) bzw. konkret bei erwünschten Verkehrskontrollen (2 Fälle). Die Durchführung nicht näher bezeichneter polizeilicher Maßnahmen führte in 17 Fällen zu einer Eingabe. In fast allen Fällen konnte letztlich jedoch kein polizeiliches Fehlverhalten festgestellt werden. In dem Bericht der Beauftragten der Landespolizei wird deutlich, dass die unzureichende bzw. die Nichtverfolgung von Strafanzeigen meistens auf einem Missverständnis beruhte, da eine Anzeige nicht automatisch in einer Information über den Ausgang des Verfahrens mündet.
Wie Sie sehen, sind bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen worden, um Verfehlungen einzelner Einsatzkräfte – die immer das Ansehen der gesamten Polizei gefährden – umfänglich aufklären zu können. Ich bin allerdings fest davon überzeugt, dass unsere Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz eine hervorragende Arbeit leisten. Mit dieser Auffassung bin ich nicht allein. Das Vertrauen in die Polizei ist hoch. Aktuelle Umfragen belegen, dass die Polizei ein sehr hohes Ansehen in unserer Bevölkerung genießt.
Ich hoffe mit diesen umfassenden Informationen Ihre Anfrage beantworten zu können. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne erneut an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Hering

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