Antwort 10.01.2022 von Stefan Rouenhoff CDU
Wenn wir im Deutschen Bundestag über die allgemeine Impfpflicht beraten, dann muss und wird der Schutz der Gesundheit und des Lebens aller Bürger im Zentrum der Debatte stehen.
Wenn wir im Deutschen Bundestag über die allgemeine Impfpflicht beraten, dann muss und wird der Schutz der Gesundheit und des Lebens aller Bürger im Zentrum der Debatte stehen.
Das Risiko einer schwerwiegenden Nebenwirkung infolge einer Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 liegt bei gerade einmal 0,02%, betrifft also durchschnittlich nur eine von 5.000 Personen.
Dementsprechend entfällt bei Personen, welche nach Abschluss der Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen.