Antwort 03.02.2022 von Franziska Giffey SPD
Über eine Impfpflicht und ihre genaue Ausgestaltung beraten aktuell die Abgeordneten im Deutschen Bundestag.
Über eine Impfpflicht und ihre genaue Ausgestaltung beraten aktuell die Abgeordneten im Deutschen Bundestag.
Bis eine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes (ärztliche Therapiefreiheit) eine 4. Impfung verabreicht werden.
Über die genaue Ausgestaltung einer Impfpflicht beraten derzeit die Abgeordneten im Deutschen Bundestag.
Grundsätzlich halte ich es für die sinnvollste Variante - so gehe auch ich vor - mit meinem Arzt Zweckmäßig- und Notwendigkeiten von Impfungen abzuklären und mich an ärztlichen Rat zu halten