(...) Die Meinungsfreiheit ist für eine Demokratie konstitutiv. Gleichwohl sind in einem Rechtsstaat menschenverachtende und diskriminierende Aussagen grundsätzlich nicht akzeptabel. Ob sich die von Ihnen genannten Aussagen im Bereich des Strafbaren bewegen, haben im Einzelfall die zuständigen Ermittlungsstellen zu untersuchen und entsprechende Schritte einzuleiten. (...)
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