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Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrer Stadt / Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform unternommen werden.
Sehr geehrter Herr E.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Wenn Sie deutsche Staatsbürgerin werden möchten, so müssen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Kommune stellen.
Erst ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft