Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.
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Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.
Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.
Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird
Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrer Stadt / Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform unternommen werden.