
Wenn Sie deutsche Staatsbürgerin werden möchten, so müssen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Kommune stellen.
Wenn Sie deutsche Staatsbürgerin werden möchten, so müssen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Kommune stellen.
Erst ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft
Wenn Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchten, müssen Sie bitte Kontakt zum Konsulat Ihres Heimatlandes aufnehmen. Deutsche Behörden sind nur für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig.
Wenn Ihre Kinder sich nun einbürgern lassen möchten, müssen Sie erneut einen Antrag stellen und entsprechend die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen:
Das Prozedere ist wie folgt: Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und dem Bundeskanzler sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet. Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung.