Hakan Demir
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Frage von Christopher B. •

Warum wird zum Inkrafttreten des StARModG jetzt der 27.6 angegeben, obwohl 3 Monate nach Verkündung der 26.6. ist?

Das BMI & BVA hatten nach Verkündung den 26.6. als Inkrafttretungsdatum des StARModG angegeben, später die Angabe teilweise auf den 27. geändert. Auch Sie reden jetzt vom 27.6.
Natürlich ist für jeden der in Mathe aufgepasst hat aber klar, dass ein Tag der 3 Monate nach einem anderen folgt berechnet werden kann, in dem man 3 zur Monatszahl addiert und die Tageszahl beibehält, da der letzte Tag der 3 Monate, die auf das Verkündungsdatum folgen, genau der Tag ist an dem das Gesetz in Kraft tritt - also der 26.6. und nicht der 27. Drei Tage nach dem 26. eines Monats ist ja schließlich auch der 29. und nicht der 30. und drei Jahre nach dem 1. Januar ist ein 1. Januar drei Jahre später und nicht der 2. Januar. Damit man im Zweifelsfall nicht raten muss, gibt es dafür auch Datumsrechner z.B. auf https://www.timeanddate.de/datum/daten?d1=26&m1=3&y1=2024&type=add&ay=&am=3&aw=&ad=&rec= welche ganz schnell auch den 26.6 berechnen. Was ist der Grund warum gegen jede Logik der 27.6 angeben wird?

Hakan Demir
Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

danke für Ihre Frage.

Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird. Dieser Absatz lautet: " Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."

Daher tritt die Staatsangehörigkeitsreform am 27. Juni 2024 in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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