Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.
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Ein Normenkontrollverfahren durch das Bundesverfassungsgericht zielt auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm ab.
Ich und viele weitere Abgeordnete der CDU haben gegen dieses Gesetz gestimmt, da es aus unserer Sicht mehrere Probleme und Risiken birgt
Statt auf die vielfältigen Bedenken u einzugehen, hat die Ampel mit dem Gesetz eine einseitige und unausgewogene Lösung verfolgt.
Der beim Standesamt registrierte Geschlechtseintrag bleibt dabei nach wie vor die einzige staatlich anerkannte und damit auch relevante geschlechtsbezogene Personenstandsinformation.
Das Grundgesetz sichert allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung über die eigene Geschlechtszugehörigkeit. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz machen wir es Betroffenen nun ein ganzes Stück einfacher, dieses Recht auch wahrzunehmen