Antwort 10.07.2026 von Klaus-Peter Willsch CDU
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein steuerliches Privileg, sondern Teil der Systematik der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte.
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte.