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Heidi Reichinnek
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Frage von Jan K. •

Wer Gold ein Jahr hält, ist steuerfrei. Bitcoin gehört nach BFH-Urteil 2023 in dieselbe steuerliche Kategorie. Wie rechtfertigen Sie eine Schlechterstellung von Bitcoin gegenüber Gold?

Sehr geehrte Frau Reichinnek,

als Abgeordnete werden Sie über die geplante Reform der Krypto-Haltefrist im Bundestag abstimmen. Hintergrund meiner Frage:

Am 6.7.2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 beschlossen: Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, Gewinne wären 'unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig' . Laut Finanzminister Klingbeil soll die Änderung ab 1.1.2027 greifen; einen Bestandsschutz für Altbestände enthält der Entwurf nicht . Das umsetzende Steuergesetz fehlt noch — darüber entscheidet der Bundestag.

Der BFH hat Bitcoin mit Urteil IX R 3/22 vom 14.2.2023 als 'sonstiges Wirtschaftsgut' nach §23 EStG anerkannt — dieselbe Kategorie wie Gold und Antiquitäten . Eine isolierte Abschaffung der Frist allein für Krypto würde diesen Gleichklang im Steuerrecht durchbrechen.

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