Ihre Fraktion verteidigt die Bitcoin-Haltefrist, das Kabinett hat am 6.7.2026 ihre Abschaffung beschlossen. Wie werden Sie die Fraktionslinie in den Beratungen zum Haushalt 2027 vertreten?
Sehr geehrter Herr Edelhäußer,als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Roth werden Sie über die geplante Reform der Krypto-Haltefrist im Bundestag abstimmen. Hintergrund meiner Frage:Am 6.7.2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 beschlossen: Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, Gewinne wären 'unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig' . Laut Finanzminister Klingbeil soll die Änderung ab 1.1.2027 greifen; einen Bestandsschutz für Altbestände enthält der Entwurf nicht . Das umsetzende Steuergesetz fehlt noch — darüber entscheidet der Bundestag.Der BFH hat Bitcoin mit Urteil IX R 3/22 vom 14.2.2023 als 'sonstiges Wirtschaftsgut' nach §23 EStG anerkannt — dieselbe Kategorie wie Gold und Antiquitäten . Eine isolierte Abschaffung der Frist allein für Krypto würde diesen Gleichklang im Steuerrecht durchbrechen.

