Antwort 02.07.2025 von Björn Simon CDU
Ein abgelehnter Asylantrag ist schwer nachvollziehbar, wenn die Person gesellschaftlich eingebunden ist und einer Beschäftigung nachgeht.
Ein abgelehnter Asylantrag ist schwer nachvollziehbar, wenn die Person gesellschaftlich eingebunden ist und einer Beschäftigung nachgeht.
Dazu stehe ich und auch mit der SPD haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir nach Afghanistan und Syrien abschieben werden – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.

Die Frage von Aykan S. wurde bereits beantwortet. Sie können diese unter meinem Profil einsehen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rocco-kever
Abschiebungen oder der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich.
Ziel ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, ohne dabei den humanitären Kern des Asylrechts infrage zu stellen.