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Bei schweren Steuerstraftätern ist eher nicht davon auszugehen, dass stets eine korrekte und vollständige Buchführung erfolgt. Hieran ändert auch die kürzere Aufbewahrungsfrist nichts.
Bei einigen den Berechnungen zugrunde liegenden Beträgen gab es zwischenzeitlich Änderungen, weshalb diese im weiteren Verfahren überprüft und ggf. angepasst werden.
Derzeit befinden wir uns noch in diversen Gesprächen zur Säule II des CanG. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hierzu keine detaillierten Informationen geben kann.
Das Bundesministerium der Justiz hat am 31.05.2023 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird.
Die Bundesregierung hat sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 geeinigt.