Antwort 12.08.2024 von Petra Guttenberger CSU
In Bayern haben wir uns klar für die Beibehaltung des juristischen Abschlusses durch ein erstes und zweites Staatsexamen entschieden. Ich sehe deshalb keinen Raum für die Einführung einer Bachelor-Bezeichnung in diesem Bereich, da dies letztendlich die juristischen Staatsexamina entwerten würde.