Frage von Ozan C. • 04.12.2023

Antwort ausstehend von Anna Rasehorn SPD
Der Bildungsbereich ist bereits in Deutschland Kompetenz der Länder.
Die hessischen Polizeianwärterinnen und -anwärter studieren an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) und müssen als Zulassungsvoraussetzung zum Studium über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 Hessisches Hochschulgesetz verfügen.
Einen solchen LLB als Zugangsmöglichkeiten für den Rechtspfleger Beruf zu schaffen, erscheint nicht sinnvoll.
Ja.