(...) > die in der Anfrage postulierten „Unklarheiten beim Vergabeverfahren“ gibt es nicht, da der Anfrage eine falsche Annahme zu Grunde liegt. Der Elbtower soll auf Grundlage eines Grundstückskaufvertrags realisiert werden. Der Verkauf des Grundstücks für die Errichtung des Elbtowers unterliegt nicht dem EU-Vergaberecht, da es sich nicht um einen ausschreibungspflichtigen Beschaffungsvorgang, sondern um einen Grundstücksverkauf, also einen sogenannten „Entschaffungsvorgang“ handelt. (...)
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(...) Es gibt in der Tat noch einige offene Fragen, zu denen natürlich auch die Ergebnisse aus den laufenden Prüfungen durch die EU-Kommission gehören. Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es hinsichtlich des Projekts Elbtower tatsächlich Unrechtmäßigkeiten gegeben hat, werden wir diese im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten weiter hinterfragen und aufarbeiten. Wir sind für vollständige Transparenz, denn nur so kann eine breite Akzeptanz für das Projekt erreicht werden. (...)

Sehr gehrte(r) M. D.,



(...) Im Innenstadtbereich gibt es leider zuwenig bezahlbare Grundstücke, und damit wenig Möglichkeiten, die Mietpreise bezahlbar zu halten. Die vorhandenen innerstädtischen Grünflächen wiederum haben eine wichtige Rolle für Klima und Naherholung. (...)